Warnwestenpflicht: Ja seit: 24.07.2004 Bußgeld: Nichtanlegen € 91 Details: Warnbekleidung / Kontrollzeichen EN471
Fahrer müssen bei Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen oder Straßen außerorts Warnkleidung tragen.
Warnwestenpflicht: Ja Bußgeld: 50 - 150 Euro Details: gelbe, rote, grüne und orange Warnwesten mit weißen reflektierenden Streifen nach Standard EN 471 sind erlaubt
Alle Kfz (auch Motorräder) müssen außerhalb geschlossener Ortschaften Warnwesten mitführen. Jede Person, die das Fahrzeug bei Panne, Reifenschaden oder Unfall verlässt, muss eine Warnweste tragen.
Warnwestenpflicht: Ja Bußgeld: derzeit nicht bekannt Details: Warnwesten
Fahrer von Kfz, die Ihr Fahrzeug auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Während der Fahrt muss die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes gezogen werden.
Warnwestenpflicht: Ja seit: 01.04.2004 Bußgeld: Nichtanlegen € 33,60 - € 137,55 Details: Warnbekleidung / Kontrollzeichen EN471
(Erlaubt ist Warnbekleidung in orange, gelb oder rot)
Bei Verlassen des Fahrzeugs ist bei Nacht oder schlechter Sicht auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften Warnkleidung zu tragen.
Ausgenommen von der Pflicht sind Motorradfahrer.
Warnwestenpflicht: Ja seit: 01.01.2006 Bußgeld: Nichtanlegen - steht derzeit noch nicht fest Details: Warnweste / Kontrollzeichen EN471 (Erlaubt sind die Farben gelb, orange, rot)
Fahrer oder andere Autoinsassen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs nach einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen Warnwesten tragen.
Die Warnwestenpflicht gilt nach Panne oder Unfall auch für Motorradfahrer (!).
Warnwestenpflicht: Ja seit: 25.06.2005 Bußgeld: Nichtmitführen € 60 (- €300) / Nichtanlegen € 120 - € 600 Details: Warnbekleidung / Kontrollzeichen EN471 (Erlaubt ist Warnbekleidung in orange, pink und grün)
Fahrer muss Warnkleidung im Pkw mitzuführen und bei Verlassen des Kfz auf Autobahnen und auch auf Landstraßen tragen, wenn das Warndreieck benutzt werden muss (Fahrzeug steht wegen Panne, Unfall Ladungsverlust etc. auf der Straße und ist von anderen Verkehrsteilnehmern – tagsüber oder nachts - erst aus einer Entfernung von weniger als 100 m leicht zu erkennen).
Warnwestenpflicht: Ja seit: 01.05.2005 (in den ersten 3 Monaten sollen nur Ermahnungen ausgesprochen werden) Bußgeld: Nichtmitführen € 14 / Nichtanlegen € 14 bei Organmandat vor Ort (bis zu € 2.180 Verwaltungsstrafe bei Anzeige möglich) Details: Warnbekleidung / Kontrollzeichen EN471
(= Warnweste, reflektierende Steifen in Hosenträgerform, Overall jeweils in den Farben gelb, orangerot oder rot)
Ein Fahrer muss bei Verlassen des Fahrzeugs Warnbekleidung tragen, wenn er ein Pannendreieck aufstellt oder sich auf dem Fahr-/Standstreifen einer Autobahn oder Autostraße aufhält.
Motorradfahrer sind von der Pflicht ausgenommen.
Warnwestenpflicht: Ja seit: Bußgeld: keine Details: Pflicht, Warnkleidung zu tragen, gilt bei Dunkelheit für alle Fußgänger - damit auch für Fahrer, die Ihr Fahrzeug verlassen (müssen).
Warnwestenpflicht: teilweise seit: Bußgeld: ? Details: nur für dienstlich genutzte Fahrzeuge; Tragepflicht für jede Person, die das Fahrzeug verlässt.
Warnwestenpflicht: Ja seit: 01.02.2007 Bußgeld: 50 Euro (im Einzelfall höhere Strafen möglich) Details: kein besonderer technischer Standard gefordert / Kontrollzeichen EN 471 empfohlen
Motorradfahrer und Führer von Kfz müssen bei Verlassen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall auf einer Autobahn oder Schnellstraße/Kraftfahrstraße Warnwesten tragen.
Warnwestenpflicht: in Planung seit: - Bußgeld: - Details: -
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Die Liste ist von 2007
Link zur aktuelle Liste Warnwestenpflicht bei AvD
2008 wurde in Frankreich Warnwestenpflicht eingeführt.